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Die Ferienwohnungen sind weiter offen

Autorenbild: Bärbel Schweitzer
Bärbel Schweitzer
16. März 2023
1 Min. Lesezeit

In Baden-Württemberg gelten im Augenblick für alle Beherbergungsbetriebe die 2G-Regeln. Das bedeutet, dass Geimpfte bzw. Genesene weiterhin in Ferienwohnungen bzw. Hotels übernachten dürfen. Ein Nachweis muss bei Anreise vorgelegt werden.




 
 
 

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