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Die Ferienwohnungen sind weiter offen

Autorenbild: Bärbel SchweitzerBärbel Schweitzer

In Baden-Württemberg gelten im Augenblick für alle Beherbergungsbetriebe die 2G-Regeln. Das bedeutet, dass Geimpfte bzw. Genesene weiterhin in Ferienwohnungen bzw. Hotels übernachten dürfen. Ein Nachweis muss bei Anreise vorgelegt werden.




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