Die Ferienwohnungen sind weiter offenBärbel Schweitzer16. März 20231 Min. LesezeitIn Baden-Württemberg gelten im Augenblick für alle Beherbergungsbetriebe die 2G-Regeln. Das bedeutet, dass Geimpfte bzw. Genesene weiterhin in Ferienwohnungen bzw. Hotels übernachten dürfen. Ein Nachweis muss bei Anreise vorgelegt werden.
In Baden-Württemberg gelten im Augenblick für alle Beherbergungsbetriebe die 2G-Regeln. Das bedeutet, dass Geimpfte bzw. Genesene weiterhin in Ferienwohnungen bzw. Hotels übernachten dürfen. Ein Nachweis muss bei Anreise vorgelegt werden.
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