top of page

Die Ferienwohnungen sind weiter offen

  • Autorenbild: Bärbel Schweitzer
    Bärbel Schweitzer
  • 16. März 2023
  • 1 Min. Lesezeit

In Baden-Württemberg gelten im Augenblick für alle Beherbergungsbetriebe die 2G-Regeln. Das bedeutet, dass Geimpfte bzw. Genesene weiterhin in Ferienwohnungen bzw. Hotels übernachten dürfen. Ein Nachweis muss bei Anreise vorgelegt werden.




 
 
 

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen

Comments


bottom of page